Grundzüge des Brandschutzes
In der ASR A2.2 ist die Anzahl der Brandschutzhelfer geregelt.
Ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ist bei normaler Brandgefährdung nach ASR A2.2 (z. B. Büronutzung) in der Regel ausreichend.
In der ASR A2.2 ist die Anzahl der Brandschutzhelfer geregelt.
Ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ist bei normaler Brandgefährdung nach ASR A2.2 (z. B. Büronutzung) in der Regel ausreichend.