Monatsinfo Januar

DGUV- Grundsätze für die sicherheitstechnische Bewertung von Künstlicher Intelligenz (KI)

Definition KI (Bundesministerium für Bildung und Forschung):

Künstliche Intelligenz (KI) (abgeleitet vom englischen Artificial Intelligence, kurz AI) ist eine Bezeichnung für Computerprogramme, die in der Lage sind, selbstständig Entscheidungen zu treffen oder Probleme zu lösen. Sie können sich dabei selbst an neue Gegebenheiten anpassen, um ihre Arbeitsaufgabe bestmöglich lösen zu können.

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